Die Riester-Rente
Mit der Riester-Rente fördert der Staat seit 2002 die private Altersvorsorge durch Zulagen und Steuervergünstigungen. Lohnend ist sie vor allem für Geringverdiener, Familien mit Kindern und Anleger, die eine sichere Geldanlage wünschen. Aber auch die Besserverdienenden können durch Steuervorteile profitieren.
Riester-Sparer können ihr Geld alternativ anlegen in
- Banksparplänen,
- Rentenversicherungen und
- Fondsparplänen.
Bau Finanzierung:
Indirekt wird auch das selbst genutzte Wohneigentum gefördert. Denn für die Finanzierung können zwischen 10.000 und 50.000 Euro zinslos aus dem Altersvorsorgevertrag entnommen werden sofern diese Summe bereits angespart worden ist. Dieser Betrag muss aber bis zum 65. Lebensjahr ¬– zusätzliche zu den regulären Beiträgen – wieder eingezahlt werden.
Förderfähige Personen:
Gefördert werden unter anderem Arbeitnehmer und Selbstständige, die in der Rentenversicherung pflichtversichert sind, sowie weitere Personengruppen wie Beamte, Wehr- und Zivildienstleistende, Eltern während der Elternzeit sowie Bezieher von Arbeitslosen- und Krankengeld. Wenn bei Verheirateten nur Einer förderberechtigt ist, kann der andere Partner zusätzlich einen eigenen Vorsorgevertrag abschließen. Er hat dann Anspruch auf die Förderung, ohne einen eigenen Sparvertrag zu leisten.
Förderunfähige Personen:
Keine Förderung dagegen erhalten vor allem Personen, die freiwillig in der gesetzlichen Rentenversicherung oder eine berufständischen Versorgungseinrichtung versichert sind, Bezieher von Alter-, Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsrenten und geringfügig Beschäftigte, die den Arbeitsgeberbeitrag zur Rentenversicherung nicht durch eigene Beiträge aufstocken.
Um die vollen Zulagen zu erhalten, muss ein bestimmter Anteil des Einkommens aus dem Vorjahr gespart werden. Im Jahre 2008 beträgt sie vier Prozent des sozialversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens. Dafür gibt’s es für Alleinstehende 154 Euro im Jahr. Verheiratete haben Anspruch auf den doppelten Betrag , aber nur wenn beide einen Vertrag abschließen. Für jedes Kind gibt’s es eine zusätzliche Zulage in Höhe von 185 Euro. Die Zulage entfällt jedoch, sobald kein Anspruch mehr auf Kindergeld besteht. Durch die Zulagen profitieren Familien in besonderem Maß von der Riester-Förderung.
Riester-Sparer müssen jedoch nicht die voll Gesamtsparleistung aus eigener Tasche bezahlen. Denn die Gesamtsparleistung setzt sich aus den Zulagen und dem Mindesteigenbeitrag zusammen. Je höher die Zulagen sind, desto geringer fällt also die Leistung aus. Mindestens 60 Euro jährlich müssen aber auf jeden Fall selbst gezahlt werden.
Jahr |
Gesamt-
Sparleistung* |
Grundzulage
Alleinstehende |
Grund-
Zulage
Ehepaare** |
Zulage
je Kind |
Sonder-
ausgaben-
abzug bis zu |
2007 |
3% |
114€ |
228€ |
138€ |
1.575€ |
2008 |
4% |
154€ |
308€ |
185€ |
2.100€ |
* als Anteil des sozialversicherungspflichtigen Einkommen des Vorjahres
** bei denen jeder eine eigene Altersvorsorge aufbaut
=> Für Kinder, die ab dem 1.1.2008 geboren werde, gibt es eine erhöhte Zulage von 300 Euro pro Jahr
Auswirkungen der staatlichen Förderung für das Jahr 2008
Alleinstehend ohne Kinder
Einkom-
Men des Vorjahres |
Eigen-
beitrag |
Grund-
zulage |
Kinder-
Zulage |
Spar-
leistung
insgesamt |
Zusätzliche
Steuer-
ersparnis |
Förder-
quote |
€ |
€ |
€ |
€ |
€ |
€ |
% |
5.000 |
60 |
154 |
- |
214 |
- |
72 |
15.000 |
446 |
154 |
- |
600 |
- |
26 |
25.000 |
846 |
154 |
- |
1.000 |
126 |
28 |
40.000 |
1.446 |
154 |
- |
1.600 |
401 |
35 |
50.000 |
1.846 |
154 |
- |
2.000 |
629 |
39 |
Verheiratet, zwei Kinder, ein Rentenversicherungspflichtiger
Einkom-
men des
Vorjahres |
Eigen-
beitrag |
Grund-
zulage |
Kinder-
zulage |
Spar-
leistung
insgesamt |
Zusätzliche
Steuer-
Ersparnis |
Förderqoute |
€ |
€ |
€ |
€ |
€ |
€ |
% |
5.000 |
60 |
308 |
370 |
738 |
- |
92 |
15.000 |
60 |
308 |
370 |
738 |
- |
92 |
25.000 |
322 |
308 |
370 |
1.000 |
- |
68 |
40.000 |
922 |
308 |
370 |
1.600 |
- |
42 |
50.000 |
1.322 |
308 |
370 |
2.000 |
- |
34 |
Außerdem besteht keine Verpflichtung, den gesamten Mindesteigenbeitrag aufzubringen. Wer weniger zahlt, erhält entsprechend geringere Zulage. Wer also beispielsweise den halben Mindesteigenbeitrag aufbringt, erhält nur jeweils die Hälfte der Zulagen.
Die Zulagen müssen Sie über den Anbieter der Riester-Rente bei der Zentralen Zulagestelle für Altersvermögen beantragen. Diese werden dem Vertrag gutgeschrieben. Im Gegensatz zu früher muss der Zulagenantrag nur noch einmal oder bei Änderung (z.B. Geburt eines Kindes) gestellt werden und nicht mehr jährlich.
Neben den Zulagen besteht die Möglichkeit, die Aufwendungen für die Riester-Rente als Sonderausgabenabzug von der Steuer abzusetzen. Dabei können für Eigenbeiträge plus Zulagen 2.100 Euro geltend gemacht werden. Das Finanzamt prüft von sich aus, ob die Zulage oder der Steuerabzug günstiger ist, wenn Sie Ihrer Steuererklärung die Anlage AV beifügen. Wenn die Steuerersparnis höher ist als die Zulagen, erhalten Sie eine Steuerrückzahlung. Davon profitieren vor allem Gutverdienende.
Auszahlungsphase:
- Frühestens ab dem 60 Lebensjahr möglich
- maximal 30% als Kapitalauszahlung / ansonsten wird eine Lebenslange Rente gezahlt
- garantie der Eingezahlten Beiträge und Zulagen zum Auszahlungszeitpunkt
- jederzeitige Übertragung ist einen anderen Ristervertrag möglich
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