Krankenversicherung (gesetzlich oder privat)
Es gibt verschiedene Krankenversicherungssysteme: Alle Arbeitnehmer, deren Bruttogehalt eine bestimmte Pflichtversicherungsgrenze, die so genannte Jahresarbeitsentgeltgrenze nicht übersteigt, müssen sich in einer Krankenkasse versichern (Versicherungspflicht).
Wer mehr verdient oder sich selbständig macht / ist hat die Wahl:
Entweder der Versicherte bleibt freiwilliges Mitglied der Krankenkasse oder er versichert sich privat.
Beamte erhalten für sich und unterhaltsberechtigte Familienangehörige von Ihrem Dienstherrn einen Teil der Kosten ersetzt (in der Regel 50-80 Prozent). Man spricht hier von der so genanten Beihilfe. Die restlichen Kosten sollten durch eine so genannte Restkosten-Versicherung über eine private Krankenversicherung abgedeckt werden.
private Krankenzusatzversicherung:
Zusätzlich zum Versicherungsschutz durch die gesetzlichen Krankenkassen, kann eine private Krankenzusatzversicherungen abgeschlossen werden, die vor allem bei einem Krankenhausaufenthalt besondere Leistungen zahlt (freie Krankenhauswahl, Ein- oder Zweibettzimmer, Chefarztbehandlung etc) oder die Leistungen ersetzt, welche die Krankenkassen in den letzen Jahren gekürzt haben ( Brille, Zahnersatz, Massage, Praxisgebühr etc.)
Eine private Auslandsreisekrankenversicherung übernimmt die evtl. von der gesetzlichen Krankenkasse nicht gedeckten Kosten für Heilbehandlung (auch OP) im Ausland wenn auf der Auslandsreise etwas passiert (siehe auch -> Reiseversicherungen) <- LINK
Egal ob Sie sich für eine private Vollversicherung oder eine Zusatzversicherung interessieren - kommen Sie gerne auf uns zu, damit wir Ihnen ein unverbindliches Angebot unterbreiten können.
|