Wietheger oHG  
 

Altersvorsorge (Rente mit 60, 65 oder 67 ?)

Die Notwendigkeit der privaten Vorsorge hat mittlerweile auch die Bundesregierung erkannt.

Mit der Einführung des Altersvermögensgesetz (AVmG) zum 1.1.2002, des Alterseinkünftegesetz (AltEinkG) seit 1.1.2005 sowie des novellierten Betriebsrentengesetz (BetrAVG) fördert der Staat die private Vorsorge für den Ruhestand. Dies geschieht vor allem mit den darin verankerten Förderungen von Altersvorsorgebeiträgen durch staatliche Zulagen und Steuervergünstigungen (Riester-Förderung, Rürup-Rente) sowohl bei der betrieblichen Altersvorsorge als auch beim privaten Aufbau oder Ergänzung der Altersvorsorge.

Damit wird künftig ein deutliches Gegengewicht zur gegenwärtigen Absenkung des Leistungsniveaus der gesetzlichen Rente immer stärker wirksam.

Auf Grund der vielfältigen steuerlichen Förderung der Altersvorsorge durch den Staat wird das in Deutschland bekannte und bewährte Drei-Säulen- Modell (1. Gesetzliche Altersvorsorge, 2. Betriebliche Altersvorsorge, 3. Private Altersvorsorge) mehr und mehr durch das Drei-Schichten-Modell der Altersvorsorge modifiziert.

 

 

1. Schicht- Basisvorsorge

Die erste Schicht, Basisversorgung, umfasst die gesetzliche Rentenversicherung, die Basisrente (kapitalgedeckte Leibrente, Rürup-Rente), die landwirtschaftlichen Alterskassen sowie die berufsständischen Vorsorgewerke. Typisch für die Basisversorgung ist die nachgelagerte Besteuerung, d.h. die Beiträge werden zunehmend steuerfrei gestellt und gleichzeitig werden die Rentenauszahlungen zunehmend besteuert.

2. Schicht- Kapitalgedeckte Zusatzvorsorge

Die zweite Schicht beinhaltet Zusatzversorgungen, wie die kapitalgedeckte Altersvorsorge (Riester-Rente) und die verschiedenen Formen der betrieblichen Altersvorsorge (Direktzusage, Pensionskasse, Pensionsfonds, Unterstützungskasse, Direktversicherung).
Im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung (BAV) werden aber nur solche Zulagen steuerlich begünstigt, die eine lebenslange Versorgung sicherstellen. Arbeitgeber müssen auch seit 2002 ihren Beschäftigten eine Entgeltumwandlung des Lohnes oder Gehaltes ermöglichen. Die Anlageform bestimmt der Arbeitgeber, wobei ihm die Anlage in eine der genannten Formen der BAV zur Auswahl steht.

Bei der Riester-Rente gibt es für jeden berechtigten Erwachsenen eine Grundzulage und für jedes kindergeldberechtigte Kind eine Kinderzulage. Beiträge für Direktversicherungen werden seit 2005 nicht mehr pauschal versteuert, sondern sind komplett steuerfrei und erhalten somit die gleiche steuerliche Förderung wie die Pensionskasse oder der Pensionsfonds. Darüber hinaus ist es in Zukunft leichter möglich, seine Betriebsrente als Arbeitnehmer bei einem Arbeitsplatzwechsel gleichsam "mitzunehmen". Die so genannte Portabilität wird deutlich verbessert und damit die betriebliche Altersversorgung als ganzes nochmals gestärkt.

3. Schicht- Kapitalanlageprodukte

Die dritte Schicht stellen die privat investierten Kapitalanlageprodukte dar, z.B. Kapital-Lebensversicherung, Rentenversicherung mit Kapitalwahlrecht. Darüber hinaus Bundesschatzbriefe, Investmentfonds-Anteile, Aktien, Raten-Sparvertrag, Fonds-Ratensparvertrag u. v. a. mehr.

Typisch für diese Schicht ist, dass die Beiträge für diese Art der Altersvorsorge bereits aus versteuertem Einkommen resultieren und daher weniger Einschränkungen unterliegen als die Anlageformen der ersten beiden Schichten. Daher ergibt sich gerade bei diesen Kapitalanlagen eine hohe Rendite und Flexibilität. Kapitalanlageprodukte werden steuerlich nicht mehr als Altersvorsorge angesehen, sondern als Kapitalanlage. Dennoch bleiben diese Produkte ein wesentlicher Bestandteil der Altersvorsorge.

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