Tierhalterhaftpflichtversicherung
Versicherungsumfang
Wenn der Hund dem Briefträger zu nahe kommt oder das Pferd austritt
Laut Gesetz muss jeder Tierhalter für Schäden aufkommen, die sein Tier anderen zufügt, und das in unbegrenzter Höhe. Dabei ist es unerheblich, ob der Schaden schuldhaft verursacht wurde. Sie haften schlimmstenfalls mit Ihrem gesamten Vermögen - und das ein Leben lang.
Unsere Lösung
Mit unserer Tierhalterhaftpflichtversicherung tragen wir für Sie die finanziellen Folgen.
Wir bieten Ihnen Schutz vor finanziellen Folgen von Schäden, die anderen durch Ihren Hund und / oder Ihr Pferd zugefügt werden.
Schäden durch zahme Haustiere wie zum Beispiel Katzen oder Meerschweinchen, sind durch die Privathaftpflichtversicherung abgedeckt.
Der Versicherungsschutz erstreckt sich von Personenschäden über Sachschäden bis hin zu den Vermögensschäden.
Darüber hinaus übernimmt die Versicherung
- die Abwehr unberechtigter Ansprüche,
- eine beitragsfreie Mitversicherung des Tierhalters,
- die Mitversicherung von Tierhütern, das heißt Fremde oder Bekannte, die gelegentlich auf Ihre Tiere aufpassen und
- weltweiten Schutz auf Reisen bis zu einem Jahr, rund um die Uhr.
Fordern Sie von uns Ihr individuelles Angebot!
Wir freuen uns auf Ihre Anfrage! |