Wietheger oHG  
 

Abgeltungssteuer 2009


Abgeltungssteuer: Erhebliche Auswirkungen auf die Geldanlage

Ab Januar 2009 werden Zinserträge, Dividenden und Kursgewinne mit der Abgeltungssteuer von 25% versteuert. Hinzu kommen der Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls die Kirchensteuer.
Die Abgeltungssteuer wird in der Regel beim kontoführenden Kreditinstitut abgeführt. Bislang mussten Anleger, deren Freibetrag (inklusive Werbungskostenpauschale) von 801 Euro bei Ledigen und 1602 Euro bei Verheirateten ausgeschöpft war, die erwirtschafteten Zinsen in voller Höhe und die Dividenden zur Hälfte mit ihrem persönlichen Einkommenssteuersatz versteuern. Kursgewinne waren grundsätzlich nach zwölf Monaten Haltedauer steuerfrei. Mit der Einführung der Abgeltungssteuer fällt diese Regelung weg. Kursgewinne bleiben zukünftig nur noch bei Wertpapieren steuerfrei die bis 31.12.2008 erworben werden. Kursgewinne aus Wertpapier-Erwerb ab dem 01.Januar 2009 unterliegen dann unabhängig von der Anlagedauer der Abgeltungssteuer von 25%.

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